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Streit um Winterfütterung in Österreich entbrannt

In Österreich ist ein erbitterter Streit um die Winterfütterung der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) ausgebrochen. Anlass und Mittelpunkt des Streits ist eine Winterfütterung für Rotwild im Gasteiner Angertal, die durch eine online-Petition und einen Fernsehbericht in den vergangenen Wochen erhebliche mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Der Vorwurf: Trotz Jahrhundertwinters haben die staatlichen Forstbetriebe als Grundbesitzer und Jagdverpächter die Winterfütterung von Reh- und Rotwild teilweise untersagt oder eingestellt. Dadurch verhungere das Wild qualvoll, kritisieren die Jäger. Die Bundesforste widersprechen, der Waldbestand sei durch die Zunahme an Verbissschäden in Gefahr.

Mittlerweile hat auch das Landesverwaltungsgericht Salzburg die Wildschäden behördlich festgestellt. Dort heisst es, dass es „auf den Flächen durch massive Wildschäden – vorrangig verursacht durch Rotwild – großflächig zum Ausfall und Absterben von Forstkulturen gekommen ist“.  Das Landesverwaltungsgericht Salzburg selbst hat einen Zusammenhang mit der Fütterung festgestellt. Weiters hat das Gericht angeordnet, „eine Wildstandsreduktion auf ein für die Wiederbewaldung verträgliches Maß herbeizuführen.“.

Den Bericht des österreichischen Fernsehsenders Servus TV finden Sie hier.

Die Gegendarstellung der Österreichischen Bundesforste finden Sie hier.

Fotorechte: © Servus TV / Mabon

Winterfütterung

Winterfütterungen sind ein wirksames Instrument, um die räumliche Verteilung von Rotwild zu steuern. Darüber hinaus wird sie vor allem in den Alpen und den Mittelgebirgen als Kompensation für Winterlebensräume in den Tallagen angesehen, die durch Besiedelung, Verkehrswege und Stauseen verloren gegangen sind. Winterfütterung kann in diesen Regionen zur Minderung von Wildschäden beitragen und helfen, Energieengpässe bei den Tieren im Winter in Folge von menschlicher Beunruhigung wie z.B. durch Freizeitnutzung auszugleichen.

Andererseits können falsch oder missbräuchlich eingesetzte Fütterungen schwerwiegende Eingriffe in das natürliche Verhalten der Tiere darstellen. Auch wird diskutiert, ob Winterfütterung dazu beiträgt, die Nahrungsgrundlage des Lebensraumes künstlich anzuheben. Eine an dieser Lebensraumkapazität orientierte Wilddichte würde zu nachteiligen Auswirkungen auf die Vegetation im Sommer führen.

Ein an der Biologie des Rotwildes orientiertes Management nutzt alle Möglichkeiten, auf Winterfütterung zu verzichten. Voraussetzungen für ein konfliktarmes Überwintern von Rotwild sind eine angemessene Populationsgröße, ruhige Einstände und vor allem ausreichend verfügbare und zugleich schadlose Äsungskapazitäten im Winter. Ein naturnah aufgebauter, gut strukturierter Wald ist dabei weniger anfällig gegen den Fraßeinfluss durch Rotwild als Altersklassenwälder. Gleichzeitig bietet die Gestaltung von Waldinnenrändern mit Weichhölzern nicht nur dem Rotwild geeignete Winteräsung, sondern bildet insgesamt einen HotSpot für die Artenvielfalt in unseren Wäldern. Unbejagte Wildäsungsflächen, die vom Wild auch am Tag genutzt werden, sind das wichtigste Element für erfolgreiche Überwinterungskonzepte beim Rotwild. Ziel sollte es also sein, Situationen, in denen Winterfütterung erforderlich ist, deutlich zu minimieren. Gleichzeitig darf der Verzicht auf Winterfütterung auch nicht zum Dogma werden.

Wintergatter

In den Alpen werden immer mehr Fütterungsbereiche eingezäunt, aus denen das Wild erst entlassen wird, wenn reichlich Bodenäsung zur Verfügung steht Für den Wald sind Wintergatter eine Entlastung. Wenn sich das Wild jedoch frühzeitig einstellt, kann es nicht mehr bejagt und der Abschuss nicht erfüllt werden. Manche Revierinhaber nutzen Wintergatter dazu, einen höheren Wildbestand zu halten. Das Gattern wilder Tiere über etwa fünf Monate pro Jahr stößt auch auf ethische Einwände und ist für viele unvereinbar mit dem Wildtiercharakter. Die Tiere selbst finden allerdings ihr Ruhebedürfnis optimal befriedigt, weil sie vor Störungen sicher sind.

Mangelnder Muttertierschutz im Staatsbetrieb Sachsenforst?

Bei dem Versuch der Rotwildreduktion wurden in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Erzgebirgsrevieren des Staatsbetriebes Sachsenforst deutlich mehr Alttiere erlegt als Kälber. Im Forstbezirk Neudorf wurden z.B. im Revier Tellerhäuser im Jagdjahr 2016/17 23 Alttiere aber insgesmat nur 18 Kälber erlegt (Verhältnis 1 : 0,78) und im Revier Crottendorf im Jagdjahr 2017/18 29 Alttiere bei insgesamt 21 Kälbern (Verhältnis 1 : 0,72). In mehrerern Revieren wurden außerdem etwa gleich viele Alttiere wie Kälber beiderlei Geschlechts erlegt. Es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass in diesen Revieren der gesetzlich vorgeschriebene Muttertierschutz beim Rotwild eingehalten wurde. Denn bei einer konsequenten Umsetzung des Prinzips „Kalb vor Alttier“ müsste die Jagdstrecke der Kälber auf der Revierebene stets höher sein als die der Alttiere.

Bad Driburger Erklärung fordert Muttertierschutz

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in ihrer Bad Driburger Erklärung aus dem Sommer 2018 Wege aufgezeigt, wie eine Reduktion von Rotwildpopulationen unter Beachtung des Muttertierschutz gelingen kann. Merkmale eines wirkungsvollen und gleichzeitig tierschutzgerechten Reduktionsprojektes sind ein Streckenverhältnis von Alttieren zu Kälbern, das tierschutzgerecht – und damit immer nach dem Prinzip „erst das Kalb und dann das dazu gehörende Alttier“ – zu realisieren ist und durch das gleichzeitig ausreichend Zuwachsträger aus der Population entnommen werden. Vor allem mit Hilfe einer intensiven Spätsommerjagd auf weibliches Rotwild ist ein Streckenverhältnis von Alttieren zu Kälbern von 1:1,5 (z.B. 10 Alttiere zu 15 Kälber) bis 1:2 ist in der Praxis möglich. Die Zahlen aus dem Erzgebirge liegen jedoch weit davon entfernt. Zwangsläufig müssen in den staatlichen Forstbetrieben Rotwildkälber verwaist sein, die aus dem Rudel ausgestoßen werden und kaum eine Chance hatten, den Winter im Erzgebirge zu überstehen.

Die detaillierten Streckendaten gießen Öl ins Feuer um die Rotwildreduktion im sächsischen Erzgebirge. Erst vor kurzem wurde die Abschussfreigabe von Rotwild für die laufende Jagdsaison stark erhöht: Fast 400 Tiere dürfen nun mehr erlegt werden, als ursprünglich vorgesehen. Dieser Fall, der es mit einer Kleinen Anfrage bis in den sächsischen Landtag geschafft hat, macht deutlich, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst in den vergangenen Jahren ganz gegen die Intention eines Freistaates zum Alleinherrscher geworden ist. Denn die Abschusserhöhung wurde gegen den Widerstand der örtlichen Hegegemeinschaft und den des Jagdbeirates des Landkreise durchgedrückt – also gegen die verantwortlichen Akteure vor Ort. Möglich wird dies, in dem die Genehmigungsbehörde für den Staatsbetrieb Sachsenforst in der eigenen Verwaltung sitzt. Gleiches gilt bei der Prüfung möglicher Vergehen gegen den Muttertierschutz bei der Rotwildjagd in Staatsforstbetrieben – sie werden aktuell vom hauseigenen Kompetenzzentrum des Staatsbetriebes Sachsenforst verfolgt. Vergleichbar wäre die offizielle Beauftragung von VW zur Untersuchungen der Abgasaffäre!

Ein ausführliches Interview mit dem Leiter der Hegegemeinschaft Erzgebirge und gleichzeitig Förster eines regionalen Privatforstbetriebes finden Sie hier.