Rechtsstreit um Verstoß gegen Muttertierschutz
(TegernseerStimme vom 21.08.2015) Im Forstbetrieb Schliersee der Bayerischen Staatsforsten wurden bei einer Drückjagd im vergangenen November drei Alttiere erlegt. Es bestehe der Verdacht, „dass es sich um zwei führende Stücke gehandelt haben könnte“, schrieb der damalige Schlierseer Forstbetriebsleiter wenige Tage später in einem offenen Brief, mit dem er sich „von einer Duldung solcher etwaigen Verstöße distanziere“. Bestätigt wurde der mögliche Verstoß gegen den Muttertierschutz auch von Jagd-Beteiligten. Es folgte eine Strafanzeige, die von der Polizeiinspektion Miesbach verfolgt wurde. Im Juni diesen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen jedoch ein – sehr zum Unmut vieler Jäger in der Region, denen die „Wald vor Wild“-Doktrin im Freistaat Bayern längst ein Dorn im Auge ist. Die pensionierte Richterin Annemarie Schwintuchowski hat den Fall nun bis zum Generalstaatsanwalt getrieben.
Den Artikel zum Rechtsstreit um den Abschuss der Alttiere am Tegernsee finden Sie hier.
Einen Beitrag zum Muttertierschutz beim Rotwild finden Sie im Tagungsband zum 7. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung. Helmuth Wölfel lässt dabei keinen Zweifel daran, dass Rotwildkälber die Führung durch das Alttier weit über die Laktation hinaus benötigen. Informationen zum Tagungsband finden Sie hier.