Wildruhezonen für Rotwild ausgewiesen
(Usinger Anzeiger vom 22.09.2016) Im Hochtaunuskreis wurden Mitte September zwei offizielle Wildruhezonen ausgewiesen. Die für das Rotwild geschaffenen Rückzugsgebiete umfassen insgesamt 150 Hektar Wald, in denen besondere Verhaltensregeln für Jagd, Forst und Tourismus gelten: Das Betreten ist ausschließlich auf den befestigten Straßen und Wegen erlaubt und auch Hunde dürfen diese nicht verlassen. In Kooperation mit dem Naturpark Taunus wurden sogar Wanderwege umgelenkt, um vor allem dem Rothirsch ein möglichst großes Rückzugsareal zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der Wildruhezonen findet nunmehr eine stark eingeschränkte Bejagung statt und die Jagd an den Äsungsflächen ist sogar generell untersagt.
Grundlage für die nun ausgewiesenen Wildruhezonen sind Erhebungen zur Lebensraumsituation des Rotwildes, welche von der Unteren Naturschutzbehörde in Kooperation mit dem Arbeitskreis Wildbiologie der Universität Gießen und den vor Ort agierenden Jägern vorgenommen worden sind. In der weiteren Planungsphase wurden sämtliche Akteure aus den Bereichen Verwaltung, Forst, Jagd und Tourismus an einen Tisch berufen, um die unterschiedlichen Interessen in einem Ruhezonenkonzept bestmöglich zu vereinbaren. Denn mit der steigenden Freizeitaktivität in der freien Natur geht vor allem in Ballungsgebieten wie dem Taunus eine starke Störung für heimische Wildtiere einher. Derartige Störungen führen letztendlich auch zu gesteigerter Nachtaktivität und einem Verweilen des Rotwildes in seinen Einständen. Da die Tiere nicht mehr ihren natürlichen Verhaltensweisen nachgehen und sich nicht mehr auf Waldwiesen trauen, kann es zu einer Steigerung der Schälschäden an Bäumen kommen. Konflikte mit dem zuständigen Forstbetrieb und dem Waldbesitzer sind die Folge.
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Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt sich seit vielen Jahren für die Einrichtung von Wildruhezonen in den Kernbereichen der Rotwildvorkommen ein. Eine Studie zum jagdlichen Umgang mit dem Rotwild in den Bundesländern finden Sie hier.