Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung müssen sich Hegegemeinschaften von „Abschussgemeinschaften“ zu „Wildschutz- und -nutzgemeinschaften“ weiter entwickeln. Aus den Vorträgen und Diskussionen anlässlich des 6. Rotwildsymposiums hat die Stiftung daher einen Forderungs- und Empfehlungskatalog zur Weiterentwicklung von Hegegemeinschaften entwickelt.
Abschlusserklärung des 6. Rotwildsymposiums
der Deutschen Wildtier Stiftung zum Thema Hegegemeinschaften (2012)
Die Hegegemeinschaft von morgen gleicht die Bedürfnisse der Wildtiere an ihren Lebensraum und die Nutzungsansprüche des Menschen in diesem Lebensraum aus. Sie kümmert sich um alle vorkommenden jagdbaren Arten und betreut deren Lebensraum. Pro Fläche existiert nur eine Hegegemeinschaft, deren Handeln sich an einer Leitart orientiert. In Gebieten mit Rotwildvorkommen sollte das Rotwild diese Leitart sein.
Die Grenzen der Hegegemeinschaft werden durch den Lebensraum vorgegeben. Alle Reviere sind verpflichtet, in der Hegegemeinschaft mitzuwirken. Neben den Jagdausübungsberechtigten sind die Eigenjagdbesitzer bzw. die Vertreter der Jagdgenossenschaft Mitglieder der Hegegemeinschaft. Weitere Nutzergruppen erhalten eine beratende Stimme.
Die Hegegemeinschaft erarbeitet ein Lebensraumgutachten. Darauf aufbauend werden Konzepte zur Verbesserung des Lebensraumes und zur Regulierung und Nutzung der Wildbestände entwickelt. Unter anderem legt die Hegegemeinschaft die Höhe des Abschusses und die Regeln für dessen Durchführung fest. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der zügigen Erfüllung des Abschussplanes. Die Hegegemeinschaft ermöglicht eine regelmäßige Weiterbildung ihrer Mitglieder. Die Fortbildung ihrer Vorstände wird durch den Jagdverband organisiert. Die Hegegemeinschaft ist fachlicher Ansprechpartner für Behörden und andere planende Stellen für Fragen rund um unsere Wildtiere. Die Hegegemeinschaft informiert regelmäßig ihre Mitglieder, vernetzt sich mit anderen Hegegemeinschaften und betreibt eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit. Sie macht auf die Konflikte zwischen Wildtier und Mensch aufmerksam, wirbt für das Anliegen der Wildtiere und verbessert das Image der Jagd.
Forderungen und Empfehlungen…
… für die Zusammensetzung der Hegegemeinschaft von morgen
In der Hegegemeinschaft von morgen sind die Interessen der Jagd und des Grundeigentums gleichberechtigt vertreten.
- Die Hegegemeinschaft besteht aus den Jagdausübungsberechtigten und den Grundeigentümern bzw. ihren Vertretern.
- In Ergänzung zum Ehrenamt stellt die Hegegemeinschaft einen hauptamtlichen Sachverständigen an, der Aufgaben professionell wahrnimmt.
- Der Sachverständige wird über eine Umlage und seinen Verkauf von Dienstleistungen (Drückjagdplanung, Lebensraumverbesserung, Gästeführung, Hochsitzbau etc.) finanziert.
- Vertreter aus Naturschutz- und Tourismusverbänden sowie ggf. regionalen Schutzgebieten erhalten als außerordentliche Mitglieder eine beratende Stimme in der Hegegemeinschaft.
… für die Organisationsstruktur der Hegegemeinschaft von morgen
Die Hegegemeinschaft von morgen verfolgt mit ihrem Einsatz für den Arten- und Naturschutz und die Jagd ein öffentliches Interesse. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit ist die Mitgliedschaft verpflichtend.
- Die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts grenzt sich durch den Lebensraum und nicht durch politische Grenzen ab. Um Entscheidungsprozesse zu vereinfachen, sollten max. 100 Reviere Mitglied in der Hegegemeinschaft sein.
- Die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt sich eine Satzung und eine Disziplinarordnung, die Vergehen ahndet. Verstöße gegen das Jagdgesetz bringt die Hegegemeinschaft zur Anzeige.
- Aneinander angrenzende Hegegemeinschaften, die gemeinsam Verantwortung für einen Lebensraum übernehmen, geben sich eine dem Lebensraum entsprechende gemeinsame Hegerichtlinie. In dieser werden Abschussvorgaben und die Regeln der Jagdausübung, z.B. zur Kirrung, den Jagdzeiten oder zur Ausübung der Nachtjagd, festgeschrieben.
- Die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen. Individuelle Projekte werden u.a. aus Mitteln der Jagdabgabe der Länder bezahlt. Ein als gemeinnützig anerkannter Förderverein unterstützt über Spenden und Erbschaften die Finanzierung von Projekten.
- Die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt als juristische Person autark und unterliegt keiner Dachorganisation. Die Landesjagdverbände initiieren die Bildung von Netzwerken und einen regelmäßigen Austausch zwischen benachbarten Hegegemeinschaften. Die Vorstände der Hegegemeinschaft werden auf Initiative der Jagdverbände regelmäßig geschult.
… für die Aufgaben der Hegegemeinschaft von morgen
Die Hegegemeinschaft von morgen übernimmt Verantwortung für alle jagdbaren Wildarten und ihren Lebensraum.
- Die Hegegemeinschaft sorgt für ein Lebensraumgutachten, auf dessen Grundlage die Ziele für den Lebensraum und die Wildpopulation abgeleitet werden. Sie definiert eine Wildart als Leitart für ihr Handeln. Alle räumlichen I nformationen werden mit Hilfe eines Geoinformationssystems (GIS) dargestellt, analysiert und gespeichert.
- Die Hegegemeinschaft setzt sich dafür ein, dass eine angemessene Fläche für lebensraumverbessernde Maßnahmen von Grundeigentümern oder den Landnutzern zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören u.a. die Waldaußen- und Waldinnenrandgestaltung oder die Anlage von Wildäsungsflächen und Wildruhezonen. Flächen, die gezielt dem Nahrungs- und Ruhebedürfnis des Wildes dienen, sind von der Einzeljagd auszunehmen.
- Die Hegegemeinschaft führt regelmäßige Wildzählungen mit anerkannten Methoden durch und analysiert die Strecken mit Blick auf Geschlecht, Alter und Gewicht.
- Die Hegegemeinschaft übernimmt Verantwortung für den Tierschutz indem sie das Nachsuchenwesen fördert und auf eine tierschutzkonforme Regelung zur Wildfolge achtet.
- Die Hegegemeinschaft führt eine eigene Wildschadenausgleichskasse in die sowohl die Jagdausübungsberechtigten als auch die Grundeigentümer einzahlen.
- Die Hegegemeinschaft erarbeitet in Regionen, in denen das Rotwild im Winter gefüttert wird, ein revierübergreifendes, dezentrales Fütterungskonzept, das von den Revieren umzusetzen ist.
- Für wesentliche Eingriffe in den Lebensraum ist die Hegegemeinschaft der fachliche Ansprechpartner für Behörden und Verbände. Dies betrifft u.a. Themen der Raumordnung, der Biotopvernetzung, des Wildunfallgeschehens und ökologischer Ausgleichsmaßnahmen.
Die Hegegemeinschaft von morgen schlägt einen Abschussplan vor und ist für seine zügige Erfüllung verantwortlich.
- Die Abschussplanung der Hegegemeinschaft berücksichtigt die Interessen der Grundeigentümer und die Ansprüche des Wildes auf eine artgerechte Alters- und Sozialstruktur und Populationsgröße.
- Die Hegegemeinschaft stellt die Erfüllung des Abschusses bis zum 31.12. eines Jahres sicher. Dazu nutzt sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente wie die Freigabe eines Gruppenabschusses, die Organisation gemeinschaftlicher, revierübergreifender Jagden und ggf. den körperlichen Nachweis des erlegten Wildes.
Die Hegegemeinschaft von morgen betreibt eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit und sorgt für die Fortbildung ihrer Mitglieder.
- Die Hegegemeinschaft informiert die Öffentlichkeit in ihrer Region über Wildtiere, macht auf Konflikte zwischen Wildtier und Mensch aufmerksam und präsentiert geeignete Lösungswege.
- Der Internetauftritt der Hegegemeinschaft dient auch der Kommunikation interner Informationen z.B. über gemeinsame Jagden oder den Stand der Abschusserfüllung und unterstützt die Vermarktung des Wildbrets.
- Die Hegegemeinschaft baut ihre jährliche Hegeschau zu einer öffentlichen, publikumswirksamen Veranstaltung aus.
- Die Jagdausübungsberechtigten und die Mitjäger in den Revieren werden auf Initiative der Hegegemeinschaft regelmäßig in den Bereichen des wildbiologischen Wissens, im Ansprechen und der Wildverwertung weitergebildet sowie in ihrer Schießfertigkeit trainiert.