Wildruhezone für das Rotwild

(dpa/ Nordbayerischer Kurier vom 19.02.)  Ein Spaziergang im Winterwald ist etwas Schönes. Schnee knirscht unter den Füßen und inmitten der schneebehangenen Bäume herrscht eine fast gespenstische Ruhe. Doch im tiefverschneiten Wald gibt es auch Regeln. Zum Beispiel: Betreten verboten. Im Veldensteiner Forst in der Oberpfalz dürfen zwei Wildruhezonen von Oktober bis April nicht betreten werden. „Wir hatten 2013 mit Absprache des Landratsamtes zwei Wildruhezonen eingerichtet“, sagt Frank Pirner, Leiter der Bayerischen Staatsforsten Pegnitz. Eine Wildruhezone ist 150 Hektar groß, die  andere 240 Hektar.

Wildruhezone hilft dem Waldumbau

Die Wildruhezonen im Veldensteiner Forst dienen nicht primär dem Wildtierschutz, sondern vielmehr dem Wald. Pirner erklärt, dass sich Rotwild im Winter kaum bewegt und den Stoffwechsel herunter fährt, um Energie zu sparen. Wenn es jetzt gestört werden würde und flüchten muss, werden die Reserven verbraucht, die durch Schäle und Verbiss der Waldvegetation wieder ausgeglichen werden müssen. Ganz wichtig: Damit eine Wildruhezone funktioniert gilt nicht nur für Spaziergänger „Betreten verboten“ sondern vor allem auch für Jäger. In den Wildruhzonen im Veldensteiner Forst wird nur an einem Tag im Jahr gejagt. Die restlichen 364 Tage hat das Rotwild dort seine Ruhe.

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Stangensucher gefährden Wildruhezone

Im baden-württembergischen Schönbuch in der Nähe von Stuttgart appellieren die Förster derzeit an die Vernunft der Waldbesucher, Waldwege nicht zu verlassen und die ausgewiesenen Wildruhezonen zu respektieren. Gerade im Februar, wenn die älteren Rothirsche ihre Geweihstangen verlieren, gehen Stangensucher gezielt in die Wildruhezonen für dass Rotwild, um die abgeworfenen Geweihe aufzusammeln. Doch wer ein Geweih aus dem Wald mitnehme, mache sich der Wilderei schuldig, erklärte der stellvertretende Leiter der Abteilung Forst im Kreis Tübingen, Götz Graf Bülow von Dennewitz. Und wer Wildruhezonen betritt, könne mit einem Bußgeld von mehr als 100 Euro belegt werden.

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Deutsche Wildtier Stiftung verurteilt Schonzeitaufhebung in RLP

Hamburg, 01. Februar 2018. Am 1. Februar beginnt für Rothirsche in ganz Deutschland endlich die Schonzeit. In ganz Deutschland? Nein! Ein kleiner Landkreis im Südwesten der Republik zieht weiter gegen die Hirsche zu Felde und verlängert die Jagdzeit bis in den März. Damit nicht genug: Um die Jagdstrecke in den kommenden Wochen noch zu erhöhen, dürfen die Tiere per Ausnahmeregelung in stockdunkler Nacht mit Scheinwerfern angestrahlt und dann abgeschossen werden. „Die Schonzeitaufhebung im rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis ist an behördlichem Aktionismus und wildbiologischer Unkenntnis nicht zu überbieten“, kommentiert Dr. Andreas Kinser, Jagd- und Forstexperte der Deutschen Wildtier Stiftung die Bekanntmachung der Oberen Jagdbehörde. Die Schonzeitaufhebung soll nach Behördenwillen die Schäden des Rotwildes auf landwirtschaftlichen Flächen verhindern. „Die viel langfristigeren Schäden im Wald werden aber durch nächtliche Jagd im Februar und März massiv zunehmen“, so Kinser weiter. „Im Rhein-Lahn-Kreis wird in Sachen Rotwild in den kommenden Wochen alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.“

Dass in der Region zwischen Rhein und hessischer Landesgrenze ein sehr hoher Rotwildbestand existiert, ist seit vielen Jahren bekannt. Darum wurde im vergangenen Jahr der Abschussplan großzügig erhöht. Da bisher die neuen Zielvorgaben nicht erreicht wurden, sollen es nun eine verlängerte Jagdzeit und künstliche Lichtquellen richten. Ignoriert wird aber die Tatsache, dass die Tiere, die Nachts auf die Felder ziehen und dort gejagt werden, in den kommenden Wochen den Wald kaum mehr verlassen werden und dann dort junge Baumtriebe und Rinde fressen. Dass Problem wird also lediglich vom Feld in den Wald verschoben.

Die Deutsche Wildtier Stiftung warnt davor, dass das Rotwild durch die nächtlichen Abschusskommandos immer unsichtbarer wird und der dringend notwendige Abschuss zukünftig noch schwerer zu erfüllen sein wird. Ein Teufelskreis! „Die Reduktion einer Rotwildpopulation ist eine anspruchsvolle Aufgabe“, so Andreas Kinser. „Klug wäre eine intensive Jagd im August und gemeinsames Jagen im Herbst, um möglichst viele weibliche Tiere tierschutzgerecht zu erlegen.“ Ganz falsch ist ein wahlloser Eingriff im Winter, wenn die Tiere von Natur aus eigentlich auf Sparflamme leben. Fazit: Verantwortungsvolle Jäger reduzieren hohe Rotwildpopulationen im Spätsommer und Herbst. Behördlicher Aktionismus beginnt aber erst, wenn es längst zu spät ist.

Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rotwild ein, der auch notwendige Reduktionsphasen einschließt. Die tierschutzgerechte Rotwildreduktion wird auch das Thema des 9. Rotwildsymposiums sein, das die Stiftung im Juni 2018 in Nordrhein-Westfalen veranstalten wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.