Rothirsch oben ohne! Stangensammeln verboten!
(Quelle: Thüringer Allgemeine & dpa/th vom 21.02.2015) Thüringens Hirsche entledigen sich derzeit ihrer bei Sammlern beliebten Geweihe. Doch wer eine solche Geweihstange im Wald finde und sie mit nach Hause nehme, mache sich der Wilderei strafbar, warnte die Landesanstalt Thüringenforst. Darauf stünden Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Nur wer vom zuständigen Jäger oder Förster autorisiert sei, dürfe eine solche Trophäe einpacken. Ansonsten müssten Finder sie liegenlassen. Wer derzeit gezielt durch den Wald streife, um Geweihe zu suchen, störe zudem das Wild in der Schonzeit, hieß es.
Vor allem während der Brunft im September benötigen Rothirsche ihre Geweihe, um sich gegen Nebenbuhler verteidigen oder durchsetzen zu können. Dabei bricht schon mal der sprichwörtliche Zacken aus der Krone. Damit zur kommenden Brunft die Stirnwaffe wieder voll einsatzbereit ist, verlieren Rothirsche jeden Spätwinter ihren Kopfschmuck, damit er in den kommenden vier Monaten wieder neu gebildet werden kann. Mehr zum Geweihwachstum des Rotwildes finden Sie hier.
Geweihe mitnehmen gilt als Wilddieberei
Geweihe von Hirschen im Thüringer Wald könnten bis zu acht Kilogramm schwer werden, erklärt Volker Gebhardt vom Vorstand des Thüringenforstes. In Ausnahmefällen seien sogar bis zu zwölf Kilogramm möglich. Besonders stark sei der Kopfschmuck im Alter zwischen 12 und 14 Jahren ausgeprägt. Doch bereiten diese Trophäen den Förstern und Jägern in Thüringen Probleme. Denn das Sammeln der „Stangen“ wie Jäger die abgestoßenen Geweihe nennen, ist illegal und gilt als Wilddieberei, so Volker Gebhardt. Sollte ein Wanderer mit einem solchen Geweih erwischt werden, könnten ihm Geld-, in schlimmen Fällen sogar Freiheitsstrafen drohen.
In der Realität ist das aber eher selten. „Denn werden Stangensammler in flagranti erwischt, so bekommt man regelmäßig die Antwort: Wollte ich sowieso beim zuständigen Jagdpächter abgeben“, erzählt Forstdirektor Horst Sproßmann. Demnach seien Wanderer mit Rucksack, in denen ein Geweih steckt, schon verdächtig. Im Wald würden vor allem Fußspuren an bestimmten Orten darauf hindeuten, dass gezielt nach abgeworfenen Geweihen gesucht wurde.
Seit 16. Januar besteht Schonzeit für Rotwild
Auch den Landesjagdverband in Thüringen ärgern diese „illegalen“ Sammler. Durch sie werde vor allem derzeit das Wild an seinen Futterplätzen gestört, erklärt Steffen Liebig, Vorsitzender des Landesjagdverbandes in Thüringen. Das Rotwild werde durch die Störer nur tiefer in den Wald getrieben, in Gegenden in denen im Winter der Schnee höher liege, ergänzt sein Stellvertreter Manfred Ißleib. Das könne die Tiere schwächen und ihr Überleben im Winter erschweren. Der Jäger weist darauf hin, dass ab 16. Januar für Rotwild Schonzeit sei und es nicht gejagt werden dürfe, damit es Ruhe habe. Wenn die Tiere während dieser Zeit aber immer wieder an ihren Futterstellen von Personen aufgescheucht werden, bestehe die Gefahr, dass sich Rehe und Hirsche tiefer in die Wälder zurückziehen und stattdessen dort dann Bäume anknabbern und so schädigen.
Manfred Ißleib verweist darauf, dass es für Interessierte beispielsweise im Thüringer Wald extra eingerichtete Wildbeobachtungsstationen gebe. Von dort aus könnte den Tieren zumeist das ganze Jahr über, zugeschaut werden. Rotwild kommt in Thüringen vor allem im Thüringer Wald, im Ostthüringer Schiefergebirge, aber auch im Harz und in Südwestthüringen vor.